AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von:
CombiCraft B.V.
Telfordstraat 40
8013 RM Zwolle
Niederlande
K.v.K. Registrierungsnummer: 72719141
(AS 224-20)
Artikel 1: Anwendbarkeit - Definitionen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von uns und für alle unsere Kauf-/Verkaufsverträge, die wir mit Ihnen abschließen. Sollte eine Bestimmung (teilweise) nichtig oder ungültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin gültig. Bei Unstimmigkeiten zwischen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer Übersetzung davon ist der niederländische Text maßgebend. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Folge- oder Teilaufträge. Alle Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich sowohl an unsere gewerblichen Abnehmer als auch an Verbraucher. Wir verwenden den Begriff „Verbraucher“, wenn eine Bestimmung eine Abweichung/Ergänzung enthält, die nur für Verbraucher gilt. Ein „Verbraucher“ ist: eine natürliche Person, die außerhalb ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.
Darüber hinaus verwenden wir in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die folgenden Begriffe:
- Angebot: jedes Angebot von uns, ob in Form eines schriftlichen Kostenvoranschlags oder nicht;
- Schriftlich: per Brief, E-Mail, Fax oder jede andere Form der Kommunikation, die damit gleichgesetzt werden kann, wie z. B. WhatsApp-Nachrichten;
- Dokumente: sowohl physische als auch digitale Dokumente, wie z.B. Ratschläge, Berechnungen, Skizzen, Entwürfe, Zeichnungen, Berichte und ähnliches, die von Ihnen oder uns erstellt oder zur Verfügung gestellt werden;
- Informationen: sowohl die genannten Dokumente als auch andere (mündliche) Daten;
- Waren: unsere zu liefernden Waren aus unserem Sortiment. Dies betrifft sowohl unsere eigenen Produkte als auch Produkte, die wir von Dritten beziehen;
- Materialien: die Materialien, Teile, Halbfabrikate oder Rohstoffe, aus denen die gelieferten Gegenstände hergestellt wurden.
Artikel 2: Angebot – Preise
Sofern wir nicht in/neben unserem Angebot eine Gültigkeitsdauer angeben, handelt es sich um ein unverbindliches Angebot. Wir können ein unverbindliches Angebot spätestens 2 Arbeitstage nach Erhalt Ihrer Annahme widerrufen.
Ein kombiniertes Angebot verpflichtet uns nicht zur Lieferung eines Teils der angebotenen Waren zu einem entsprechenden Teil des Preises.
Wenn wir unser Angebot auf Ihre Angaben stützen und sich diese Angaben als unrichtig/unvollständig erweisen oder sich nachträglich ändern, sind wir berechtigt, die angegebenen Preise und/oder Fristen entsprechend anzupassen.
Unser Angebot und unsere Preise gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.
Die Ihnen gezeigten oder zur Verfügung gestellten Muster und Modelle, die Angaben zu Farben, Maßen, Gewichten und sonstigen Beschreibungen in Broschüren, Werbematerial oder auf unserer Website sind so genau wie möglich, dienen jedoch nur als Anhaltspunkte. Sie können aus ihnen keine Rechte ableiten.
Unsere in einem Angebot oder einer Preisliste angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und etwaiger Kosten, wie Transport- oder Versandkosten, Bearbeitungskosten und Rechnungen von beauftragten Dritten.
Preissenkungen nach Vertragsabschluss, z.B. aufgrund von Rabattaktionen, berechtigen nicht zu einem Preisnachlass.
Werden wir nach Vertragsschluss mit (kosten-)preiserhöhenden Umständen konfrontiert, sind wir berechtigt, die mit Ihnen vereinbarten Preise entsprechend anzupassen. (Kosten-)preiserhöhende Umstände sind in jedem Fall Änderungen von Gesetzen und Vorschriften, staatliche Maßnahmen, Währungsschwankungen und Änderungen der Preise für benötigte Materialien.
Sind Sie ein Verbraucher und handelt es sich um eine Preisänderung innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss? Dann können Sie den Vertrag innerhalb von 5 Werktagen nach Mitteilung der Änderung durch uns auflösen. Die Auflösung erfolgt durch eine an uns gerichtete schriftliche Erklärung.
Artikel 3: Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt zustande, nachdem Sie unser Angebot angenommen haben. Wenn Ihre Annahme vom Angebot abweicht, kommt der Vertrag erst zustande, nachdem wir den Abweichungen schriftlich zugestimmt haben.
Wir sind nur gebunden an:
- Eine Bestellung ohne vorheriges Angebot;
- mündliche Vereinbarungen;
- Ergänzungen oder Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages;
Nachdem wir Ihnen dies schriftlich bestätigt haben oder sobald wir mit der Ausführung des Auftrags oder der Vereinbarungen begonnen haben, ohne dass Sie widersprochen haben.
Artikel 4: Einschaltung von Dritten
Wir können Lieferungen durch Dritte ausführen lassen.
Artikel 5: Verpflichtungen – Informationen
Sie müssen sicherstellen, dass:
- Sie uns alle für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellen;
- Sie uns rechtzeitig über alle beratungsrelevanten Entwicklungen informieren;
- Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Datenträger, Dateien, etc. frei von Viren und Mängeln sind;
Sie garantieren, dass die uns erteilten Informationen richtig und vollständig sind und stellen uns von Ansprüchen Dritter, die sich aus der Unrichtigkeit/Unvollständigkeit dieser Informationen ergeben, frei.
Wir werden alle Informationen, die wir im Rahmen des Vertragsabschlusses/der Vertragsdurchführung von Ihnen oder über Sie erhalten, vertraulich behandeln. Wir geben diese Informationen nur insoweit an Dritte weiter, als dies für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.
Wir verarbeiten Informationen, die unter das AVG (Allgemeine Datenschutzverordnung) fallen, in Übereinstimmung mit dem AVG und melden Verstöße gegen die Informationssicherheit ebenfalls in Übereinstimmung mit dem AVG.
Sie dürfen die an Sie gelieferte Ware nur in der Originalverpackung - von uns oder unserem Lieferanten - und mit dem Originalinhalt weiterverkaufen. Sie dürfen an der Originalverpackung keine Veränderungen vornehmen und müssen Beschädigungen vermeiden. Sofern wir nichts anderes vereinbaren, verwirken Sie im Falle eines Verstoßes ein sofort und in voller Höhe zu zahlendes Bußgeld in Höhe von € 500,00 pro Verstoß (= pro Verpackung, gegen die Sie verstoßen haben) an uns.
Kommen Sie den vorgenannten Verpflichtungen oder Ihren sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag/diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht (rechtzeitig) nach? Dann können wir die Erfüllung des Vertrages aussetzen, bis Sie Ihre Verpflichtungen erfüllt haben. Die Kosten und sonstigen Folgen (z. B. Schäden), die sich daraus ergeben, gehen zu Ihren Lasten und auf Ihr Risiko.
Wenn Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und wir keine sofortige Erfüllung verlangen, berührt dies nicht unser Recht, die Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt von Ihnen zu verlangen.
Artikel 6: Lieferung – Fristen
Wir bemühen uns, pünktlich zu liefern, aber vereinbarte Fristen sind niemals strikte Fristen. Kommen wir unseren Verpflichtungen nicht (rechtzeitig) nach? Dann müssen Sie uns durch schriftliche Inverzugsetzung eine weitere angemessene Frist zur Erfüllung setzen.
Eine Frist beginnt, nachdem wir alle für die Lieferung erforderlichen Informationen und eine eventuell vereinbarte (Voraus-)Zahlung von Ihnen erhalten haben. Im Falle von Verzögerungen verlängert sich die Frist angemessen.
Wir können in Teilen liefern und jede Teillieferung gesondert in Rechnung stellen.
Die Gefahr für die zu liefernde Ware geht auf Sie über, sobald die Ware unser Haus verlässt oder wir Ihnen mitteilen, dass Sie die Ware abholen können.
Die Versendung oder der Transport der Ware erfolgt auf Ihre Kosten und Gefahr. Wir haften nicht für Schäden im Zusammenhang mit dem Versand/Transport.
Sind Sie ein Verbraucher? Dann geht die Gefahr für die Ware auf Sie über, sobald Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter die Ware in Empfang nimmt. Beauftragen Sie einen eigenen Transporteur? Dann geht die Gefahr auf Sie über, sobald die Ware von diesem Transportunternehmen entgegengenommen wird. Der Versand oder Transport erfolgt auf Ihre Kosten.
Wir können die Ware auf Ihre Kosten und Gefahr einlagern, wenn wir die Ware nicht in der vereinbarten Weise an Sie liefern können oder wenn Sie die Ware nicht abholen und die Ursache dafür in Ihrem Risikobereich liegt. Wir geben Ihnen eine angemessene Frist, um die Ware abzuholen oder uns die Möglichkeit zu geben, die Ware zu liefern.
Sind Sie nach Ablauf dieser angemessenen Frist immer noch mit Ihrer Kaufverpflichtung in Verzug? Dann sind Sie sofort in Verzug. Wir können - durch eine an Sie gerichtete schriftliche Erklärung - den Vertrag ganz oder teilweise auflösen und die Waren an Dritte verkaufen, ohne Ihnen Schaden, Zinsen und Kosten erstatten zu müssen. Dies berührt auch nicht unser Recht auf Entschädigung für unsere (Lager-)Kosten, Schäden und entgangenen Gewinn sowie unser Recht, weiterhin Leistung von Ihnen zu verlangen.
Artikel 7: Verpackung
Die für eine Mehrfachverwendung bestimmte Verpackung bleibt unser Eigentum. Sie dürfen diese Verpackungen nicht für einen anderen Zweck als den, für den sie bestimmt sind, verwenden.
Wir bestimmen, ob Sie die Verpackungen an uns zurücksenden oder wir sie bei Ihnen abholen und auf wessen Kosten sie abgeholt werden.
Wir können Ihnen eine Gebühr (Pfand) für die Verpackung in Rechnung stellen. Wenn Sie die Verpackungen innerhalb der vereinbarten Frist frachtfrei an uns zurücksenden, nehmen wir sie zurück. Wir erstatten Ihnen das Entgelt oder verrechnen es mit dem Verpackungsentgelt für eine nachfolgende Lieferung. Von dem zu erstattenden oder zu verrechnenden Betrag können wir 10% Bearbeitungskosten abziehen.
Ist die Verpackung beschädigt, unvollständig oder ganz zerbrochen? Dann haften Sie für diesen Schaden und Ihr Anspruch auf Erstattung entfällt. Übersteigt der Schaden die berechnete Entschädigung? Dann müssen wir die Verpackung nicht zurücknehmen und können sie Ihnen zum Selbstkostenpreis abzüglich des von Ihnen gezahlten Entgelts in Rechnung stellen.
Wiederverwendbare Verpackungen können wir bei Ihnen lassen. Die Kosten für die Entsorgung gehen dann zu Ihren Lasten.
Artikel 8: Beanstandungen - Rückgabe
Sie prüfen die gelieferte Ware sofort nach Erhalt und vermerken alle sichtbaren Mängel, Schäden, Fehler, Störungen, Mengenabweichungen usw. auf dem Frachtbrief/Begleitschein. Liegt kein Frachtbrief/Begleitschein vor, teilen Sie uns diese Beanstandungen innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt schriftlich mit. Versäumen Sie es, diese Beanstandungen fristgerecht zu melden? Dann wird davon ausgegangen, dass Sie die Ware in gutem Zustand und vertragsgemäß erhalten haben.
Andere Beanstandungen müssen uns sofort nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der vereinbarten Garantiezeit, schriftlich mitgeteilt werden. Alle Folgen einer nicht sofortigen Meldung gehen auf Ihr Risiko.
Versäumen Sie die rechtzeitige Meldung einer Beanstandung? Dann können Sie sich nicht auf eine vereinbarte Garantie berufen.
Beanstandungen setzen Ihre Zahlungsverpflichtung nicht aus.
Der vorherige Absatz gilt nicht für Verbraucher.
Sie gestatten uns, die Reklamation zu untersuchen und stellen uns alle relevanten Informationen zur Verfügung. Ist für die Untersuchung eine Rücksendung erforderlich? Dann geht dies zu Ihren Lasten, es sei denn, Ihre Beschwerde erweist sich im Nachhinein als berechtigt. Das Versand-/Transportrisiko tragen immer Sie.
Die Rücksendung erfolgt auf eine von uns zu bestimmende Art und Weise und - wenn möglich - in der Originalverpackung/Verpackung.
Keine Reklamationen sind möglich bei:
- Unvollkommenheiten/Eigenschaften der Waren, die in der Natur der Materialien liegen, aus denen die Waren hergestellt sind;
- Geringe - gegenseitige - branchenübliche Abweichungen in Bezug auf angegebene Mengen, Maße, Gewichte, Nummern, Strukturen usw;
- Farb-, Struktur- oder sonstige Unterschiede, die auf eine veränderte Herstellung der Gegenstände zurückzuführen sind;
- Verfärbungen und geringfügige Farbabweichungen;
- Artikel, die nach dem Erhalt durch Sie verändert oder bearbeitet wurden.
Artikel 9: Garantien
Wir führen die vereinbarten Lieferungen ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den in unserer Branche geltenden Normen aus, übernehmen jedoch keine weitergehende Garantie, als wir ausdrücklich mit Ihnen vereinbaren.
Wir gewährleisten die übliche Qualität und Tauglichkeit der gelieferten Waren während der Garantiezeit.
Bei der Verwendung von Materialien, die für die Herstellung der Ware erforderlich sind, verlassen wir uns auf die Angaben des Herstellers/Lieferanten über deren Eigenschaften. Übernimmt der Hersteller/Lieferant eine Garantie für diese Materialien oder für an Sie gelieferte Gegenstände? Dann gilt diese Garantie zwischen uns in gleicher Weise. Wir werden Sie hierüber informieren.
Wollen Sie die Gegenstände für einen anderen als den üblichen Zweck verwenden? Dann garantieren wir nur dann, dass die Gegenstände für diesen Zweck geeignet sind, wenn wir Ihnen dies schriftlich bestätigen.
Sie können sich nicht auf die Garantie berufen, solange Sie den vereinbarten Preis für die Ware nicht bezahlt haben.
Der vorstehende Absatz gilt nicht für Verbraucher.
Sind Sie berechtigt, eine vereinbarte Garantie in Anspruch zu nehmen? Dann haben wir die Wahl zwischen einer kostenlosen Reparatur oder einem kostenlosen Ersatz der Ware oder einer Erstattung/einem Nachlass auf den vereinbarten Preis. Liegt ein zusätzlicher Schaden vor, gelten die Bestimmungen des Artikels über die Haftung.
Sind Sie ein Verbraucher? Dann können Sie sich immer für die kostenlose Reparatur/den kostenlosen Ersatz der Sachen entscheiden, es sei denn, dies ist für uns nicht zumutbar. In letzterem Fall können Sie den Vertrag - durch eine an uns gerichtete schriftliche Erklärung - auflösen oder einen Nachlass auf den vereinbarten Preis verlangen.
Artikel 10: Haftung
Abgesehen von den mit Ihnen ausdrücklich vereinbarten oder von uns gegebenen Garantien übernehmen wir keine Haftung.
Wir sind nur für direkte Schäden haftbar. Jegliche Haftung für Folgeschäden wie Betriebsverluste, entgangener Gewinn und erlittene Verluste, Verzögerungsschäden, Personen- oder Körperschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Sie sind verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden zu verhindern oder zu begrenzen.
Sind wir haftbar, so ist unsere Entschädigungspflicht stets auf maximal den Betrag beschränkt, den unser Versicherer in dem betreffenden Fall auszahlt. Wird keine Zahlung geleistet oder ist der Schaden nicht durch eine von uns abgeschlossene Versicherung gedeckt? Dann ist unsere Entschädigungspflicht auf maximal den Rechnungsbetrag für die gelieferte Ware begrenzt.
Alle Ihre Ansprüche auf Ersatz des erlittenen Schadens verjähren in jedem Fall 6 Monate, nachdem Sie von dem Schaden, den Sie erlitten haben, Kenntnis erlangt haben/hätten erlangen müssen und uns deshalb hätten verklagen können.
Für Verbraucher gilt abweichend vom vorherigen Absatz eine Frist von 1 Jahr.
Wir sind nicht haftbar - und Sie können sich nicht auf die geltende Garantie berufen -, wenn der Schaden verursacht wird durch:
- Ihre unsachgemäße oder zweckentfremdete Verwendung der gelieferten Waren oder Ihre Verwendung entgegen den von uns/ in unserem Auftrag erteilten Anweisungen, Ratschlägen, Gebrauchsanweisungen, Handbüchern, Prospekten usw;
- Ihre unsachgemäße Aufbewahrung (Lagerung) der Waren;
- Alterung/Qualitätsverlust der Waren während Ihrer Lagerung vor einer eventuellen Weiterlieferung an Dritte;
- Unsachgemäße oder unzureichende Wartung der Gegenstände;
- Fehler oder Unvollständigkeit der Informationen, die uns von Ihnen oder in Ihrem Namen gegeben wurden;
- Ihre Anweisungen oder Instruktionen;
- oder infolge einer von unseren Ratschlägen oder dem Üblichen abweichenden Wahl Ihrerseits;
- oder weil an den gelieferten Waren von Ihnen oder in Ihrem Namen ohne unsere ausdrückliche vorherige Zustimmung Änderungen/Verarbeitungen vorgenommen wurden.
In den im vorigen Absatz genannten Fällen haften Sie in vollem Umfang für den entstandenen Schaden und stellen uns von Ansprüchen Dritter frei.
Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf unsere vorsätzliche oder absichtliche Fahrlässigkeit zurückzuführen ist oder wenn die Beschränkungen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen. Nur in diesen Fällen werden wir Sie von Ansprüchen Dritter freistellen.
Artikel 11: Zahlung
Wir können von Ihnen stets eine (teilweise) Vorauszahlung oder eine andere Sicherheit für die Zahlung verlangen.
Sofern wir nichts anderes vereinbaren, zahlen Sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Die Korrektheit der Rechnung wird festgestellt, wenn Sie innerhalb dieser Zahlungsfrist keinen Einspruch erheben.
Haben Sie innerhalb der Zahlungsfrist nicht (vollständig) gezahlt? Dann schulden Sie uns Verzugszinsen in Höhe von 2 % pro Monat, die kumulativ auf die Hauptsumme zu berechnen sind. Teile eines Monats werden als volle Monate gezählt. Was bedeuten diese kumulierten monatlichen Zinsen? Im ersten Monat nach Ablauf der Zahlungsfrist berechnen wir die Zinsen auf die Hauptsumme. In jedem weiteren Monat, in dem Sie nicht zahlen, berechnen wir die Zinsen auf die Hauptsumme zuzüglich der bereits in den Vormonaten aufgelaufenen Zinsen.
Für Verbraucher berechnen wir einen Verzugszinssatz von 6 % pro Jahr, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher. In diesem Fall gilt der gesetzliche Zinssatz.
Wenn Sie nach einer Mahnung immer noch nicht zahlen, können wir Ihnen außerdem außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 40,00 €, in Rechnung stellen.
Bei einer Mahnung räumen wir dem Verbraucher eine Frist von mindestens 14 Tagen nach Erhalt der Mahnung ein, um noch zu zahlen. Bleibt die Zahlung aus, gehen die außergerichtlichen Inkassokosten zu Lasten des Verbrauchers:
- 15 % des Betrags der Hauptsumme über die ersten 2.500,00 € der Forderung (mit einem Mindestbetrag von 40,00 €);
- 10 % des Betrags der Hauptsumme über die nächsten 2.500,00 € der Forderung;
- 5 % des Betrags der Hauptsumme für die nächsten 5.000,00 € der Forderung;
- 1 % des Betrags der Hauptsumme über den nächsten Betrag von 190.000,00 € der Forderung;
- 0,5 % des übersteigenden Betrags der Hauptsumme.
All dies mit einem absoluten Höchstbetrag von 6.775,00 €.
Zur Berechnung der außergerichtlichen Inkassokosten können wir die Hauptsumme der Forderung nach Ablauf von 1 Jahr um die in diesem Jahr aufgelaufenen Verzugszinsen erhöhen.
Bleibt Ihre Zahlung unbezahlt? Dann sind wir berechtigt, den Vertrag - durch eine an Sie gerichtete schriftliche Erklärung - aufzulösen oder unsere Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, bis Sie zahlen oder uns dafür eine angemessene Sicherheit stellen. Dieses Aussetzungsrecht steht uns auch zu, bevor Sie in Zahlungsverzug geraten sind, wenn wir begründete Zweifel an Ihrer Kreditwürdigkeit haben.
Eingehende Zahlungen werden zunächst auf alle fälligen Zinsen und Kosten und danach auf die am längsten ausstehenden fälligen Rechnungen angerechnet, es sei denn, Sie geben bei der Zahlung schriftlich an, dass sie sich auf eine spätere Rechnung bezieht.
Sie sind nicht berechtigt, unsere Forderungen mit Gegenforderungen zu verrechnen, die Sie gegen uns zu haben glauben. Dies gilt auch, wenn Sie einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragen oder in Konkurs gehen.
Der vorstehende Absatz gilt nicht für Verbraucher.
Artikel 12: Eigentumsvorbehalt
Alle von uns an Sie gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis Sie alle Ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllt haben.
Diese Zahlungsverpflichtungen umfassen nicht nur den Kaufpreis der Waren, sondern auch unsere Forderungen:
- Für Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Lieferung ausgeführt wurden;
- Für ein zurechenbares Versäumnis Ihrerseits, wie z. B. Schadenersatz, außergerichtliche Inkassokosten, Zinsen und eventuelle Vertragsstrafen.
Wenn wir Ihnen identische, unteilbare Waren liefern, gilt die zu der/den ältesten Rechnung(en) gehörende Warenpartie immer als zuerst verkauft. Das bedeutet, dass der Eigentumsvorbehalt immer auf allen gelieferten Gegenständen ruht, die sich zu dem Zeitpunkt, zu dem wir unseren Eigentumsvorbehalt geltend machen, noch in Ihrem Lager/Betriebsstätte befinden.
Sie dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern, sofern Sie mit Ihren Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt vereinbaren.
Sie dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nicht verpfänden oder in die tatsächliche Verfügungsgewalt eines Geldgebers bringen.
Sie werden uns unverzüglich benachrichtigen, wenn Dritte das Eigentum oder sonstige Rechte an der Ware geltend machen.
Solange Sie die Gegenstände in Ihrem Besitz haben, werden Sie sie sorgfältig und als unser erkennbares Eigentum aufbewahren.
Sie werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware durch eine Geschäfts- oder Hausratversicherung absichern. Auf unser Verlangen werden Sie uns Einsicht in die Versicherungspolice und die entsprechenden Prämienzahlungsbelege gewähren.
Verstoßen Sie gegen diesen Artikel oder machen wir aus einem anderen Grund von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch? Dann können wir/unsere Mitarbeiter Ihre Räumlichkeiten betreten und die Waren zurücknehmen. Unsere Rechte auf Rücktritt vom Vertrag - durch eine an Sie gerichtete schriftliche Erklärung - sowie auf Ersatz unseres Schadens, entgangenen Gewinns und der Zinsen bleiben hiervon unberührt.
Artikel 13: Geistiges Eigentum
Sofern wir nichts anderes vereinbaren, sind wir Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte, die an den von uns gelieferten oder erstellten Gegenständen und Unterlagen bestehen oder sich daraus ergeben. Nur wir dürfen diese Rechte ausüben.
Das bedeutet unter anderem, dass Sie die von uns gelieferten/gefertigten Gegenstände nicht verwenden dürfen:
- Die Unterlagen nicht außerhalb des Vertragsverhältnisses verwenden, vervielfältigen, an Dritte weitergeben oder Dritten zur Einsicht überlassen dürfen;
- Gegenstände oder Teile davon nicht nachahmen, verändern, vervielfältigen etc.
ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung.
Stellen Sie uns Dokumente oder Dateien zur Verfügung? Dann garantieren Sie, dass diese Unterlagen oder Dateien keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen. Sie haften für Schäden, die uns durch solche Verletzungen entstehen, und stellen uns von Ansprüchen dieser Dritten frei.
Artikel 14: Konkurs - Verfügungen usw.
Wir können den Vertrag - durch eine an Sie gerichtete schriftliche Erklärung - auflösen, wenn Sie:
- In Konkurs geraten sind oder ein entsprechender Antrag gestellt wurde;
- Einen Antrag auf (vorläufigen) Zahlungsaufschub stellen;
- Von einer Zwangsvollstreckung betroffen sind;
- Unter Vormundschaft oder Verwaltung gestellt wird;
- Anderweitig die Verfügungsgewalt oder Rechtsfähigkeit in Bezug auf (Teile) Ihres Vermögens verliert.
- Sie werden den Vormund oder Verwalter stets über den (Inhalt des) Vertrag(s) und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren.
Artikel 15: Höhere Gewalt
Wenn wir unsere vertraglichen Verpflichtungen Ihnen gegenüber nicht erfüllen, kann uns dies nicht angelastet werden, wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt.
Die folgenden Umstände stellen in jedem Fall höhere Gewalt unsererseits dar:
- Krieg, Aufruhr, Mobilmachung, in- und ausländische Unruhen, staatliche Maßnahmen oder Androhung solcher/ähnlicher Umstände;
- Störung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Währungsbeziehungen;
- Betriebsunterbrechungen aufgrund von Brand, Einbruch, Sabotage, Ausfall von Strom-, Internet- oder Telefonverbindungen, Internetkriminalität, Streiks, Naturereignissen, (Natur-)Katastrophen usw;
- Transport- und Lieferschwierigkeiten aufgrund von Witterungseinflüssen, Straßensperren, Unfällen, Import- und Exporthindernissen, (vorübergehendem) Mangel an den erforderlichen Materialien usw.
Im Falle von höherer Gewalt können wir den Vertrag - durch eine an Sie gerichtete schriftliche Erklärung - auflösen oder unsere Lieferungen für einen angemessenen Zeitraum anpassen/aussetzen. Wir sind dann nicht verpflichtet, Ihnen eine Entschädigung zu zahlen.
Tritt die Situation der höheren Gewalt ein, nachdem wir den Vertrag bereits teilweise erfüllt haben? Dann haben wir Anspruch auf Entschädigung für die bereits erfolgten Lieferungen.
Artikel 16: Stornierung - Aussetzung
Wenn Sie den Vertrag vor oder während der Ausführung stornieren, können wir Ihnen einen pauschalen Schadensersatz in Rechnung stellen für:
- Alle entstandenen Kosten;
- Die uns durch die Stornierung entstandenen Verluste, einschließlich des entgangenen Gewinns.
Je nach bereits erfolgten Lieferungen/angefallenen Kosten beträgt diese Entschädigung 20 bis 100 Prozent des vereinbarten Preises.
Sie stellen uns von Ansprüchen Dritter aus der Stornierung frei.
Wir können die fällige Entschädigung mit allen von Ihnen gezahlten Beträgen und Ihren etwaigen Gegenforderungen verrechnen.
Verlangen Sie von uns die Aussetzung der Erfüllung des Vertrags? Dann können wir die Entschädigung für alle erfolgten Lieferungen sofort einfordern und Ihnen in Rechnung stellen. Dies gilt auch für die durch die Aussetzung entstandenen Kosten oder Aufwendungen.
Die Kosten, die uns für die Wiederaufnahme der Lieferung(en) entstehen, gehen ebenfalls zu Ihren Lasten. Können wir die Erfüllung des Vertrags nach der Aussetzung nicht wieder aufnehmen? Dann können wir den Vertrag - durch eine an Sie gerichtete schriftliche Erklärung - auflösen.
Artikel 17: Anwendbares Recht - zuständiges Gericht
Unsere Verträge unterliegen dem niederländischen Recht.
Wir schließen die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts (CISG) aus.
Streitigkeiten werden von uns dem zuständigen Gericht an unserem Geschäftssitz vorgelegt. Wir behalten uns außerdem jederzeit das Recht vor, den Streitfall dem zuständigen Gericht an Ihrem Geschäfts- oder Wohnsitz vorzulegen.
Als Verbraucher können Sie immer das gesetzlich zuständige Gericht wählen, auch wenn wir ein anderes Gericht wählen. Sie werden uns dann innerhalb eines Monats nach Erhalt der Vorladung über Ihre Wahl informieren.
Wenn Sie außerhalb der Niederlande ansässig sind, können wir die Streitigkeit auch dem zuständigen Gericht des Landes oder Staates vorlegen, in dem Sie ansässig sind.
Datum: 19. Mai 2021